EINRICHTUNG MIT ZUGANGSKONTROLLE FÜR COVID-19
Diese Einrichtung, gemäß der VERORDNUNG vom 29. November 2021, die die Kapazitätserweiterung, die Anzahl der Personen pro Gruppe und die geplanten Schließzeiten für jede Aktivität und jeden Raum in den verschiedenen Gesundheitswarnstufen für COVID-19 (BOC, 9. 2021), informiert seine Gäste, dass:
Als Voraussetzung für den Zugang zu den Einrichtungen und zum Zeitpunkt des Check-in müssen alle Personen über 12 Jahre und 3 Monate eines der folgenden Dokumente vorweisen:
- Ein COVID-Zertifikat, das den vollständigen Impfplan bescheinigt, wie er von den spanischen Gesundheitsbehörden festgelegt wurde.
- Nachweis eines negativen Ergebnisses eines diagnostischen Tests auf eine aktive COVID-19-Infektion, der in einem gesetzlich zugelassenen Labor mit maximal 48 Stunden im Voraus durchgeführt wurde. Selbstdiagnostische Tests sind nicht zulässig.
- Vorlage einer amtlichen Bescheinigung, dass die Krankheit innerhalb der letzten 11 und 180 Tagen überbestanden wurde.
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